Die Turn- und Sporthallen dürfen seit dem 25.08.2021 nur noch unter den 3 G Regeln (geimpft, genesen, getestet) betreten werden.
Impfbestätigung, Genesungsnachweis oder negatives Testergebnis muss vor der Stunde beim Übungsleiter vorgelegt und dokumentiert werden.
Testergebnisse werden nur von offiziellen Teststationen anerkannt. Selbsttests sind nicht zulässig.
Wir hoffen auf sinkende Zahlen und das wir unseren Sport bald wieder ohne Einschränkungen ausüben können. Bis dahin: Bleibt gesund.
Hier die Regeln zum Nachlesen
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/coronaverordnung224.pdf
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